Was man über die Befristung im Arbeitsverhältnis wissen muss

Was ist ein befristetes Arbeitsverhältnis?

Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsvertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, der für eine bestimmte Zeitdauer geschlossen wird. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Befristete Arbeitsverträge sind in Deutschland gesetzlich geregelt und unterliegen bestimmten Bedingungen, um Missbrauch zu verhindern.

Beispiele für befristete Arbeitsverhältnisse sind Saisonarbeitsplätze, Mutterschaftsvertretungen oder projektbezogene Anstellungen. In diesen Fällen spricht man von einer Befristung mit Sachgrund.

Welche rechtlichen Aspekte müssen bei einem befristeten Arbeitsverhältnis beachtet werden?

Generell müssen bei einem befristeten Arbeitsverhältnis verschiedene rechtliche Aspekte beachtet werden. Dazu gehören:

Der befristete Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Die Befristung und ihre Dauer müssen im Vertrag ausdrücklich festgehalten werden. Das gilt aber auch nur für die Befristungsabrede selbst. Der restliche Arbeitsvertrag ist davon nicht betroffen und kann formlos abgeschlossen werden.

Ein Arbeitsvertrag kann ohne sachlichen Grund (sachgrundlos) befristet werden, wenn zuvor zwischen den Parteien noch kein Arbeitsverhältnis bestanden. Dann darf die Befristung eine Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten. Innerhalb dieser zwei Jahre sind bis zu drei Verlängerungen des Vertrags zulässig.

Eine Befristung mit sachlichem Grund ist zulässig, wenn ein bestimmter Grund vorliegt, der die Befristung rechtfertigt. Solche Gründe können zum Beispiel die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers während dessen Elternzeit, die Abwicklung eines zeitlich begrenzten Projekts oder die Erprobung des Arbeitnehmers während einer Probezeit sein.

Bei sachgrundlosen Befristungen gilt eine Höchstdauer von zwei Jahren. Bei Befristungen mit sachlichem Grund gibt es keine generelle Höchstdauer, diese ergibt sich aus dem jeweiligen Grund. Allerdings sind nicht mehr sachlich begründete Kettenbefristungen auch dann unzulässig.

Wenn ein befristeter Vertrag nach Ablauf der Befristung stillschweigend fortgesetzt wird oder der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt wird, ohne dass eine neue Befristung vereinbart wurde, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet.

Befristet beschäftigte Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer. Etwas anderes kann nur gelten, wenn es objektive Gründe für eine unterschiedliche Behandlung gibt.

Diese Liste ist nicht abschließend und es können weitere rechtliche Aspekte und Vorschriften relevant sein.

Welche Vorteile oder Nachteile bietet ein befristetes Arbeitsverhältnis?

Ein befristetes Arbeitsverhältnis bietet genau genommen eigentlich nur Arbeitgebern verschiedene Vorteile:

Befristete Arbeitsverhältnisse ermöglichen es Arbeitgebern, auf saisonale Schwankungen, Projektanforderungen oder andere kurzfristige Bedürfnisse zu reagieren.

Arbeitgeber können durch befristete Arbeitsverhältnisse Personalkosten reduzieren, da sie keine langfristigen Verpflichtungen eingehen müssen. Dies kann auch dazu beitragen, dass Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten überleben.

Für Arbeitgeber ist es einfacher, befristete Arbeitsverhältnisse zu beenden. In der Regel müssen sie die strengen Kündigungsschutzregeln nicht einhalten, die für unbefristete Verträge gelten.

Für Berufseinsteiger oder Arbeitssuchende kann aber ein befristetes Arbeitsverhältnis auch für Arbeitnehmer eine gute Gelegenheit sein, den Fuß in die Tür zu bekommen und sich bei einem Unternehmen zu beweisen. In einigen Fällen kann dies zu einer unbefristeten Stelle führen.

Welche Nachteile hat ein befristetes Arbeitsverhältnis?

Ein befristetes Arbeitsverhältnis hat einige Nachteile für Arbeitnehmer:

Ein befristeter Arbeitsvertrag bietet weniger Sicherheit als ein unbefristeter Vertrag. Arbeitnehmer wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung endet, was zu Unsicherheit und Stress führen kann.

Aufgrund der befristeten Dauer des Vertrags ist es schwierig, langfristige finanzielle oder persönliche Pläne zu machen. Zum Beispiel einen Kredit aufzunehmen, eine Wohnung zu mieten oder eine Familie zu gründen, wird einfach schwierig.

Karriereentwicklung: Befristete Verträge können die Karriereentwicklung beeinträchtigen, da Arbeitgeber möglicherweise weniger in die Weiterbildung und Entwicklung von befristeten Mitarbeitern investieren.

Befristete Arbeitnehmer haben oft geringere Chancen auf Beförderungen oder Gehaltserhöhungen, da sie als weniger langfristige Mitarbeiter angesehen werden.

Nach Ablauf eines befristeten Vertrags kann es schwierig sein, eine neue Stelle zu finden. Das gilt insbesondere, wenn der Arbeitsmarkt angespannt ist.

Befristete Arbeitnehmer haben oft weniger Verhandlungsmacht bei Gehaltsverhandlungen oder Arbeitsbedingungen, da sie aufgrund ihrer befristeten Anstellung in einer schwächeren Position sind.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann als prekäre Beschäftigung angesehen werden, die das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung erhöht.

Befristete Mitarbeiter könnten in manchen Fällen diskriminiert oder weniger wertgeschätzt werden als ihre unbefristet angestellten Kollegen.

Bücherregal mit arbeitsrechtlicher Literatur

Kann ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert werden?

Ja, ein befristetes Arbeitsverhältnis kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. In der Regel muss der Arbeitgeber vor Ablauf des befristeten Vertrages ein Angebot zur Verlängerung unterbreiten und der Arbeitnehmer diesem zustimmen. Die Verlängerung muss schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Es gibt jedoch gesetzliche Grenzen für die Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen. Bei einer Befristung ohne Sachgrund sind maximal drei Verlängerungen innerhalb von insgesamt zwei Jahren zulässig. Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes können aber auch mehrere Verlängerungen möglich sein, solange der sachliche Grund besteht. So zum Beispiel bei Vertretung für einen erkrankten Mitarbeiter oder ein zeitlich begrenztes Projekt.

Kann man ein befristetes Arbeitsverhältnis kündigen?

Ja, man kann ein befristetes Arbeitsverhältnis kündigen. Allerdings gelten hierfür bestimmte Bedingungen und Fristen, die im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt sein müssen. Befristete Arbeitsverhältnisse enden grundsätzlich automatisch mit Ablauf der Befristung. Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit des befristeten Vertrages nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jedoch auch bei befristeten Verträgen möglich.

Es ist auch möglich, dass im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit des befristeten Vertrages ausgeschlossen ist. In diesem Fall kann das Arbeitsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, zum Beispiel bei schweren Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten.

Was geschieht, wenn man ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht kündigt?

Wenn man ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht kündigt, endet es automatisch nach Ablauf der vereinbarten Befristung. Eine gesonderte Kündigung ist in diesem Fall nicht notwendig. Allerdings sollte man sich rechtzeitig vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber über eine mögliche Verlängerung oder Entfristung des Vertrages unterhalten, wenn man weiterhin in dem Unternehmen arbeiten möchte.

Was passiert, wenn die Befristung unwirksam ist?

Wenn die Befristung eines Arbeitsvertrages unwirksam ist, hat dies zur Folge, dass der befristete Arbeitsvertrag als unbefristeter Vertrag gilt. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Befristung endet. Stattdessen besteht das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit weiter, und der Arbeitnehmer hat die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag.

Die Rechtsfolge einer unwirksamen Befristung besteht darin, dass nun lediglich die Befristungsabrede wegfällt, nicht aber das Arbeitsverhältnis. Das Gesetz gibt Ihnen in einem solchen Fall automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis! Leider sehen das Arbeitgeber nicht immer von selbst ein, weswegen eine entsprechende Klage zum Arbeitsgericht zu erheben ist, damit dieses dann das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses feststellt – die sogenannte Entfristungsklage. Hierfür gibt es natürlich auch Fristen – die Entfristungsklage kann bis zu drei Wochen nach dem eigentlich vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses erhoben werden. Sie müssen also nicht zwangsläufig in die missliche Lage kommen, Ihren Arbeitgeber noch während der Laufzeit ihrer Stelle zu verklagen, sondern können sich hierfür ganz bequem Zeit lassen.

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