Umgang mit Abmahnungen im Arbeitsrecht

Was ist eine Abmahnung nach dem Arbeitsrecht?

Eine Abmahnung nach dem Arbeitsrecht ist eine formelle Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, bei der auf ein Fehlverhalten oder eine Vertragsverletzung hingewiesen wird. Die Abmahnung soll den Arbeitnehmer dazu bringen, sein Verhalten zu ändern und zukünftig die vertraglichen Pflichten einzuhalten. Die Abmahnung dient als rechtliche Grundlage für eine mögliche Kündigung, wenn der Arbeitnehmer das beanstandete Verhalten nicht ändert.

Die Abmahnung muss bestimmte formelle Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Dazu gehören:

  1. Eine genaue Beschreibung des Fehlverhaltens oder der Vertragsverletzung.
  2. Die Aufforderung zur Verhaltensänderung oder zur Einhaltung der vertraglichen Pflichten.
  3. Die Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen (z.B. Kündigung), falls das Fehlverhalten fortgesetzt wird.

Eine gerechtfertigte Abmahnung sollte dazu führen, dass Sie als Arbeitnehmer ihr Verhalten ändern, um die Kündigung zu vermeiden.

Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Eine Abmahnung kann ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt.

Dies kann beispielsweise bei wiederholten Verstößen gegen Arbeitszeiten, wiederholtem unentschuldigtem Fehlen, unzureichender Arbeitsleistung oder auch bei Verstößen gegen die betriebliche Ordnung der Fall sein.

Eine Abmahnung dient dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben, dieses Verhalten zukünftig zu ändern. Sollte der Arbeitnehmer trotz Abmahnung weiterhin gegen seine Pflichten verstoßen, kann dies zu weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wie zum Beispiel einer verhaltensbedingten Kündigung, führen.

Was beinhaltet eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein rechtliches Instrument im Arbeitsrecht, das in der Regel vom Arbeitgeber verwendet wird, um auf eine Vertragsverletzung oder ein Fehlverhalten des jeweils anderen aufmerksam zu machen. Grundsätzlich kann aber auch der Arbeitnehmer von diesem Mittel Gebrauch machen.

Die Abmahnung beinhaltet in der Regel folgende Elemente:

Beschreibung des Fehlverhaltens oder der Vertragsverletzung:

Die Abmahnung muss klar und präzise angeben, welches Verhalten oder welche Handlung zu der Abmahnung geführt hat. Dies kann beispielsweise unentschuldigtes Fehlen, mangelnde Arbeitsleistung, Verstöße gegen interne Regeln oder vereinbarte Vertragsbedingungen sein.

Rechtliche Grundlage:

Die Abmahnung sollte die rechtlichen Grundlagen für die Beanstandung angeben. Dies kann das Arbeitsrecht, der Arbeitsvertrag oder interne Regelungen des Unternehmens sein.

Aufforderung zur Verhaltensänderung:

Die Abmahnung sollte den betreffenden Arbeitnehmer auffordern, sein Verhalten zu ändern oder die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Die erwartete Verhaltensänderung sollte klar und nachvollziehbar dargelegt werden.

Androhung von Konsequenzen:

Die Abmahnung sollte mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Abmahnung oder weiteren Fehlverhalten aufzeigen. Dies kann beispielsweise eine Kündigung oder sonstige arbeitsrechtliche Maßnahme sein. Regelmäßig wird aber für den Fall der Wiederholung die Kündigung angedroht.

Form der Abmahnung:

Für die Abmahnung gibt es keine Formvorschrift. Diese kann auch mündlich erfolgen oder per E-Mail. In den meisten Fällen erfolgt die Abmahnung aber schriftlich. Das machen Arbeitgeber schon deswegen, weil sie in einem Kündigungsschutzprozess gegebenenfalls auch beweisen müssen, dass zuvor das konkrete Verhalten bereits abgemahnt worden ist.

Was sind die Folgen einer Abmahnung?

Warnfunktion:

Eine Abmahnung dient in erster Linie als Warnung und soll den Empfänger dazu bringen, das beanstandete Verhalten zu ändern. Ändert er es nicht, kann das dann irgendwann zur Kündigung führen.

Personalauswahl:

Eine Abmahnung wird in der Regel in die Personalakte des Arbeitnehmers aufgenommen und kann somit Auswirkungen auf zukünftige Karrierechancen haben.

Konkrete arbeitsrechtliche Folgen:

Für den konkret abgemahnten Fall tritt zunächst keine negative Folge ein. Mit der Abmahnung erklärt der Arbeitgeber nämlich zugleich, dass damit dieser Fall für ihn erlegt ist. Erst eine Wiederholung des abgemahnten Verhaltens kann Gefahren bis hin zur fristlosen Kündigung mit sich bringen.

Wie oft muss abgemahnt werden, bevor der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen kann?

Das Gerücht ist nicht totzukriegen, dass Arbeitgeber dreimal abmahnen müssen, bevor sie kündigen dürfen. Aber wie gesagt: das ist auch nur ein Gerücht.

Wie oft abgemahnt werden muss, hängt immer vom Einzelfall ab. Hierbei sind Umstände, wie etwa die Schwere des vorgeworfenen Verhaltens aber auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen. Die Abmahnung stellt sich als gleichgeeignetes milderes Mittel statt einer Kündigung dar. Ist die Abmahnung aber nicht geeignet, die gewünschte Verhaltensänderung in der Zukunft zu bewirken, dann muss auch gar nicht erst abgemahnt werden.

Zudem ist auch nicht jedes Verhalten eines Arbeitnehmers einen Hinweis wert, dass er das nicht machen soll oder darf. Wenn Sie beispielsweise ihrem Vorgesetzten einen Fünfkilohammer über den Schädel ziehen, wird Sie niemand mehr darauf hinweisen müssen, dass Sie damit den Betriebsfrieden erheblich stören.

Zusammenfassend ist zu sagen: manche Verhaltensweisen müssen mehrfach abgemahnt werden, andere wiederum überhaupt nicht. Eine Pauschale lässt sich hierbei nicht ziehen.

Verlassen Sie sich aber bitte nicht auf die Legende mit den drei Abmahnungen vor der Kündigung.

Rechte des Arbeitnehmers bei einer Abmahnung

Recht auf Information:

Der Arbeitnehmer hat das Recht, über die Gründe der Abmahnung informiert zu werden. Die Abmahnung muss konkret und nachvollziehbar sein, damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, sein Verhalten anzupassen.

Recht auf Widerspruch:

Wenn der Arbeitnehmer der Meinung ist, dass die Abmahnung unberechtigt ist, kann er Widerspruch einlegen. Dies sollte schriftlich erfolgen und begründet sein. Der Widerspruch erfolgt in Form einer Gegendarstellung. Dies ist in physisch unmittelbarer Nähe zur Abmahnung in die Personalakte aufzunehmen.

Recht auf Akteneinsicht:

Der Arbeitnehmer hat das Recht, seine Personalakte einzusehen, um zu prüfen, ob die Abmahnung rechtmäßig ist und ob alle Formalitäten eingehalten wurden.

Recht auf Entfernung aus der Personalakte:

Wenn sich herausstellt, dass die Abmahnung unberechtigt war oder wenn das beanstandete Verhalten in der Zukunft nicht mehr auftritt, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass die Abmahnung aus seiner Personalakte entfernt wird.

Recht auf Datenschutz:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Abmahnung vertraulich zu behandeln und den Datenschutz des Arbeitnehmers zu wahren.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und bei einer Abmahnung angemessen reagieren. In vielen Fällen kann eine frühzeitige Klärung des Sachverhalts und eine offene Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu beitragen, dass es gar nicht erst zu einer Abmahnung kommt.

Bücherregal mit arbeitsrechtlicher Literatur

Wie kann man sich vor einer Abmahnung schützen?

Um sich vor einer Abmahnung zu schützen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

Verstöße vermeiden:

Halten Sie sich an ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. Das gilt nicht nur für die Hauptleistungspflicht, die Arbeitsleistung zu erbringen. Auch Nebenpflichte, wie etwa die Treuepflicht und die Pflicht zur Wahrung des Betriebsfriedens, können zu einer Abmahnung führen. Platt gesagt: benehmen Sie sich anständig und kommen Sie pünktlich der Arbeit nach. Das ist immer noch die beste Methode, eine Abmahnung zu verhindern.

Reagieren Sie auf berechtigte Beschwerden:

Wenn Sie auf einen möglichen Rechtsverstoß hingewiesen werden, prüfen Sie die Sachlage und beheben Sie den Verstoß, um eine Abmahnung zu vermeiden.

Dokumentation:

Halten Sie schriftliche Unterlagen über wichtige Entscheidungen, Vereinbarungen und Genehmigungen, um im Falle einer Abmahnung den Nachweis Ihrer Rechtskonformität erbringen zu können.

Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie das Risiko einer Abmahnung minimieren und sich effektiv vor rechtlichen Problemen schützen.

Wie kann man gegen eine Abmahnung vorgehen?

Gegen eine Abmahnung vorzugehen, kann in verschiedenen Schritten erfolgen, abhängig von der Situation und den Umständen der Abmahnung. Hier sind einige Schritte, die Sie in Betracht ziehen können:

Überprüfen Sie die Abmahnung:

Lesen Sie die Abmahnung sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie die Vorwürfe und die gesetzlichen Grundlagen verstehen. Überprüfen Sie, ob die Abmahnung formal korrekt ist und ob die darin enthaltenen Vorwürfe berechtigt sind.

Suchen Sie Rechtsberatung:

Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung haben, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Optionen zu bewerten und die beste Vorgehensweise zu bestimmen.

Sammeln Sie Beweise:

Wenn Sie glauben, dass die Vorwürfe in der Abmahnung unberechtigt sind, sammeln Sie alle Beweise, die Ihre Unschuld belegen, wie zum Beispiel Dokumente, Fotos oder Zeugenaussagen.

Abwarten, eine Gegendarstellung schreiben oder Klage erheben:

Wenn Sie sicher sind, dass die Abmahnung unberechtigt ist, können Sie auf verschiedene Art reagieren.

Abwarten:

Da hier keine Fristen abzulaufen drohen, ist nicht in allen Fällen eine Handlung Ihrerseits erforderlich. Im Regelfall wird die Abmahnung auch noch in einem etwaigen späteren Kündigungsschutzverfahren bearbeitet werden. Das wird zumindest dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber sie in den Prozess einführt. Dann wird sich das Gericht nicht nur mit der Kündigung, sondern auch mit der Rechtmäßigkeit der vorherigen Abmahnung befassen.

Schreiben Sie eine Gegendarstellung:

Das ist die häufigste Variante, wie man auf eine Abmahnung reagieren kann. Bewerten Sie den Vorgang aus Ihrer Sicht. Die Gegendarstellung wird ebenso lange in der Personalakte verbleiben müssen, wie die Abmahnung auch. Im Übrigen können Sie die Dinge dann abwarten.

Klage erheben:

Sie können beim Arbeitsgericht Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben. Das Gericht prüft dann, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie plötzlich gehäuft mit ungerechtfertigten Abmahnungen überzogen werden. Sie können dann nämlich davon ausgehen, dass der Arbeitgeber Sie mürbe machen will. Sein Ziel ist es dabei, dass Sie ihrerseits irgendwann einmal kündigen.

Diese Option sollte immer sorgfältig mit einem Rechtsanwalt besprochen werden, da sie mit Kosten und Risiken verbunden ist. Denken Sie daran, dass jede Situation unterschiedlich ist und die beste Vorgehensweise von Ihrem individuellen Fall abhängt. Konsultieren Sie immer einen Rechtsanwalt, um professionelle Beratung und Unterstützung zu erhalten.

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