Anwälte kosten Geld – ein paar Worte zu den Kosten

Es liegt auf der Hand, dass die anwaltliche Tätigkeit nicht kostenfrei erfolgen kann und übrigens auch nicht darf. Sie kostet natürlich auch Geld. Auch für eine Beratung ohne anschließende Vertretung sind wir gesetzlich verpflichtet, eine Vergütung zu verlangen. Und nicht zuletzt gilt: wir leben davon.

Und es ist ganz selbstverständlich Ihr gutes Recht, schon vorab wenigstens einigermaßen zu wissen, wie hoch die Kosten sein werden. Das ist für Sie und auch für uns durchaus eine wichtige Frage und wenn Sie ein Sofa kaufen, wollen Sie ja schließlich auch vorher wissen, was es kostet.

In einigen Fällen müssen andere am Ende des Tages die Kosten ganz oder teilweise tragen – etwa, wenn Sie im Zivilprozess gewonnen haben oder wenn bei einem Verkehrsunfall die Kosten ganz oder teilweise durch den gegnerischen Versicherer zu tragen sind. Hierbei ist aber zu beachten, dass Sie dennoch unser Vertragspartner bleiben. Sollte auch im Obsiegensfall die Gegenseite nicht zahlen, dann bleiben Sie dennoch für uns der Kostenschuldner.

Daher hier ein paar Worte zu den Kosten, wie sie sich zusammensetzen und wie sie berechnet werden aber auch dazu, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Dritte (etwa durch die Rechtsschutzversicherung oder im Wege der Prozesskostenhilfe) bestehen.

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert Ihrer Sache und der Art der Tätigkeit. Anhand des Gegenstandswertes errechnet sich die Vergütung in Verbindung mit der Gebührentabelle aus dem Rechtsanwältevergütungsgesetz (RVG). Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit sind also, anders als der Preis für das Sofa,  für die meisten Fälle gesetzlich festgelegt. Das gibt beiden Seiten von vornherein auch die nötige Rechtssicherheit und verhindert böse Überraschungen.

Hier finden Sie einen Gebührenrechner, um sich vorab einen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu verschaffen.

Gegenüber Verbrauchern sind die Kosten für eine reine Erstberatung gesetzlich auf einen Höchstbetrag von 190,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer festgelegt. Was es generell entgegen anderslautender Gerüchte im Internet überhaupt nicht gibt, ist eine vermeintlich kostenlose Erstberatung beim Rechtsanwalt. Genau genommen ist uns eine solche sogar gesetzlich verboten. Auch die Erstberatung kostet Geld und hierfür ist es unerheblich, wie lange diese dauert und ob sie telefonisch oder persönlich im Gesprächstermin sattfindet.

Im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit besteht allerdings ein gewisser Verhandlungsspielraum. Scheuen Sie sich also nicht, hier vorher anzufragen. Wir finden bestimmt eine Lösung, mit der beide Seiten zufrieden sind. Wenn die Sache dann doch in einen Prozess mündet, so richten sich die Kosten aber wieder nach dem RVG. Kosten einer reinen Erstberatung werden hierauf dann angerechnet.

In arbeitsrechtlichen Sachen ist es wichtig zu wissen, dass gemäß § 12a ArbGG keine Kostenerstattung in der ersten Instanz oder in der außergerichtlichen Vertretung erfolgt. Das bedeutet, dass unabhängig davon, ob Sie gewinnen oder verlieren, jede Seite auf jeden Fall die eigenen Anwaltskosten selber trägt. Für eine arbeitsrechtliche Erstberatung oder die Überprüfung und Bewertung des Arbeitszeugnisses einschließlich der etwaigen Fertigung eines eigenen Gegenentwurfs für ein Arbeitszeugnis zur eigenen Vorlage beim Ihrem Arbeitgeber werden hier für Arbeitnehmer pauschal 150,00 EUR inkl. Umsatzsteuer berechnet. Für die anwaltliche Tätigkeit, welche über die reine Erstberatung oder die Fertigung eines eigenen Zeugnisentwurfs hinausgeht, etwa die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber oder die Führung eines arbeitsgerichtlichen Prozesses, werden Gebühren nach den gesetzlichen Vorgaben aus dem RVG berechnet. Wird der Anwalt für den Betriebsrat tätig, so fallen die Kosten gemäß § 40 BetrVG dem Arbeitgeber zur Last. Dem Betriebsrat selber entstehen hierdurch keine Kosten.

Sie sollten sich auch generell nicht scheuen, vorher nach den Kosten zu fragen. Dies ist Ihr gutes Recht. Wenn Sie beispielsweise ein Sofa kaufen möchten, fragen Sie ja auch vorher nach dem Preis. Bei Ihrem Anwalt sollte das nicht anders sein.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so übernehmen wir es als Serviceleistung gerne für Sie, die Deckungsanfrage an Ihren Versicherer zu stellen. Beachten Sie aber bitte, dass ein Mandatsverhältnis auch bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ausschließlich zwischen Ihnen und dem bearbeitenden Rechtsanwalt zustande kommt. Das bedeutet, dass Sie auch dann im Verhältnis zu dem Anwalt gebührenpflichtig bleiben.

In der Praxis rechnen wir allerdings direkt mit dem Rechtsschutzversicherer ab, womit dann für Sie meist die Sache erledigt ist. Die meisten Rechtsschutzversicherungen sehen eine Selbstbeteiligung vor, welche wir Ihnen selber in Rechnung stellen müssen.

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, sich eine anwaltliche Vertretung aber nicht leisten können, so besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder im Falle eines gerichtlichen Verfahrens Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall werden die Kosten zunächst durch den Staat übernommen. Scheuen Sie sich bitte auch hierbei nicht, kurz nachzufragen. Wir versprechen Ihnen, dass wir Ihre Sache auch bei Inanspruchnahme dieser staatlichen Leistungen ebenso sorgfältig bearbeiten, wie bei einer Kostenübernahme durch einen Rechtschutzversicherer.

Im Falle der Beratungshilfe bitten wir allerdings darum, bereits vor dem Termin bei Ihrem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein erstellen zu lassen und diesen sodann vorzulegen. Nach dem Gesetz dürfen wir auch bei der Beratungshilfe von Ihnen selber einen Pauschalbetrag in Höhe von 15,00 EUR verlangen, welchen wir in bar zum Termin mitzubringen bitten.

Ohne vorherige Vorlage des Beratungshilfescheins ist es für die Anwälte nicht möglich, für Sie beratend oder außergerichtlich tätig zu werden!

Für den Antrag auf einen Beratungshilfeschein ist die Rechtsantragsstelle bei Ihrem örtlichen Amtsgericht zuständig. Die Prozesskostenhilfe beantragen wir für Sie. Damit Ihr Recht in guten Händen ist!

Gotenstraße 25  53175 Bonn – Bad Godesberg
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